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Corona-Schutzimpfung: Priorisierung von schwer psychisch Erkrankten und engen Kontaktpersonen

Corona-Schutzimpfung: Priorisierung von schwer psychisch Erkrankten und engen Kontaktpersonen

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests

Laut der Coronavirus-Impfverordnung werden Personen mit bestimmten Vorerkrankungen vorrangig geimpft. Auch schwere psychiatrische Erkrankungen wie eine bipolare Störung, Schizophrenie oder eine schwere Depression zählen dazu.

Als Nachweis muss beim Impftermin im Impfzentrum ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Auf diesem Attest müssen keine Details angegeben werden. Ärzte stellen eine für den Patienten kostenfreie formlose Bescheinigung mit der Formulierung „Bei Herrn/Frau XYZ liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraph 3 der Impfverordnung vor.“ aus.

Weder auf der Bescheinigung wird die Art der Vorerkrankung genannt, noch wird sie dem Impfteam bekannt gegeben. Für manchen mag dieses Wissen eine gewisse Hemmnis wegen Befürchtung von Vorurteilen aus dem Weg schaffen.

Ebenfalls sieht die Impfverordnung eine vorrangige Impfung von bis zu zwei engen Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person vor, die an einer der genannten Vorerkrankungen leidet. Die pflegebedürftige Person oder ihr gesetzlicher Vertreter muss diese Personen als solche benennen. Wir empfehlen die Vorlage des Bescheides der Pflegeversicherung über den Pflegegrad und ein entsprechendes Schreiben der pflegebedürftigen Person.

Bei der Online-Registrierung über https://impfzentren.bayern/citizen/ können die entsprechenden Angaben zu Vorerkrankungen oder zu Kontaktpersonen gemacht werden. Über die Nummer 116 117 des Patientenservice ist die telefonische Anmeldung zur Impfung möglich. Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sind zu finden unter www.zusammengegencorona.de.

Mit freundlicher Unterstützung

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Unsere Selbsthilfegruppen werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.