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Stadtrat beschließt 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen

Stadtrat beschließt 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen

Ein wichtiger Schritt zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Im Mitgliederbrief 1/2019 haben wir darüber berichtet: Engagierte der ApK München e.V. beteiligen sich schon seit 2017 intensiv am "2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen" in der Landeshauptstadt München. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung stehen für uns besonders die spezifischen Bedürfnisse und Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Problemen im Fokus. Dieser Aktionsplan wird organisiert vom "Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen unter Leitung des Sozialreferats.

Unter www.muenchen-wird-inklusiv.de wird berichtet "Der Stadtrat hat am 10. April 2019 einstimmig den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Maßnahmen-Paket, das der Aktionsplan enthält, soll die volle gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen weiter vorangetrieben werden. Die Beschlussvorlage, die das federführende Sozialreferat dem Stadtrat vorgelegt hat, listet dazu 37 einzelne Maßnahmen sortiert nach acht Themenbereichen auf.

Die acht Themenbereiche sind „Frühe Förderung, Schule, Bildung“, „Gesundheit“, „Arbeit, Beschäftigung“, „Mobilität, Bauen, Wohnen“, „Erholung, Freizeit, Kultur, Sport“, „Recht, Freiheit, Schutz“, „Selbstbestimmte Lebensführung, persönliche Assistenz, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie“ sowie „Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben“. Über die finanzielle Ausstattung der 37 konzipierten Einzelmaßnahmen entscheidet der Stadtrat endgültig im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. Die Umsetzung beginnt dann im Jahr 2020.

Bei der aufwändigen Entwicklung des 2. Aktionsplans waren Expertinnen und Experten sowie Betroffene eingebunden. Eine stadtweite Steuerungsgruppe lenkte den gesamten Entwicklungsprozess, nahm Zwischenergebnisse ab und entschied über grundsätzliche Fragen. [...] Da die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen eine zentrale Forderung der UN-BRK ist, wurde bei der Entwicklung des 2. Aktionsplans großer Wert auf Partizipation gelegt. Ohne Zustimmung des Behindertenbeirats konnten keine Maßnahmen in den Aktionsplan aufgenommen werden.

Weitere Beteiligte an der Entwicklung des 2. Aktionsplans waren Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen. Weil diese Personen im Behindertenbeirat weniger stark vertreten sind als körperlich und Sinnesbeeinträchtigte, wurden sie gesondert in Arbeitsgruppen beteiligt. [...]"

Dies ist ein Grund zum Feiern, aber auch ein Grund, weiter dran zu bleiben an der Entwicklung und  Begleitung der einzelnen Maßnahmen! Wir danken allen Engagierten von Herzen!

Weitere Informationen zu dieser und den übrigen Maßnahmen des 2. Aktionsplans enthält die Beschlussvorlage „ 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, die über den Link zum städtisches RatsInformationsSystem heruntergeladen werden kann: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_detail.jsp?risid=5185034

Die Stadtratssitzung ist als Aufzeichnung hier verfügbar https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Der-Muenchner-Stadtrat/Der-Muenchner-Stadtrat-live.html. Direkt zum Beschluss über den Aktionsplan kommen Sie, wenn Sie unter dem Videobild "A2 - UN-Behindertenrechtskonvention" auswählen.

Mit freundlicher Unterstützung

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Unsere Selbsthilfegruppen werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.