Mit freundlicher Unterstützung
Unsere Selbsthilfegruppen werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.
Verhaltenstherapeutisches Kurzprogramm für zuhause vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie
Die Corona-Pandemie zwingt viele Menschen zum daheim bleiben. Soziale Kontakte werden auf ein Minimum reduziert, die Tagesstruktur bricht weg, Ängste entwickeln sich - das alles sind große psychische Herausforderungen.
Hilfestellung bietet ein extra für diese Situation erstelltes verhaltenstherapeutisches Kurzprogramm. Jede und jeder kann es zuhause durcharbeiten bzw. sich ihre und seine relevanten Stellen herauspicken. Übungen und Vorlagen machen es zu einem pragmatischen Begleitprogramm.
Direkt zum Kurzprogramm mit den Übungen gelangen Sie unter https://www.psych.mpg.de/2628420/psychisch_gesund_bleiben_w_hrend_social_distancing.pdf
Spezifisch wird auch auf die Situation von Angehörigen erkrankter Menschen eingegangen
Das "Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration" gibt auf seiner Internetseite sehr ausführlich Antworten zu häufigen Fragen rund um die geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern.
Insbesondere werden auch Fragen beantwortet, die uns Angehörige beschäftigen, unter Anderem:
Darf ich meine Eltern/Grosseltern besuchen fahren?
Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Daher sollte auch ein Besuch bei den Eltern sehr gut überlegt sein und ist nur angezeigt, wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind. Verzichten Sie bitte auf „Kaffeekränzchen“ und nutzen Sie lieber das Telefon oder Skype, um in Kontakt zu bleiben. Für den Besuch bei älteren Menschen gilt generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Therapeuten weiter tätig sein?
Die Praxen von Angehörigen helfender Berufe dürfen weiterhin geöffnet sein. Soweit es medizinisch dringend erforderlich ist, dürfen Sie die Praxen aufsuchen.
Medizinisch dringend erforderlich sind auch Maßnahmen, die der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit oder von Krankheitsfolgen dienen.Medizinisch dringend erforderlich sind auch Maßnahmen zur Linderung von Schmerzzuständen oder Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben. Die Entscheidung trifft im Einzelfall der behandelnde Arzt.
Heilpraktiker und Osteopathen haben die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde und bieten damit medizinische Versorgungsleistungen an, d.h. sie sind bei Auslegung der Ausgangsbeschränkung grundsätzlich wie Ärzte/Zahnärzte/Veterinärmediziner zu behandeln und dürfen nach aktuellem Stand uneingeschränkt tätig sein.
Darf ich behinderte Menschen zu Spaziergängen begleiten, (auch wenn ich kein Familienangehöriger bin)?
Dies ist natürlich auch weiterhin möglich, sowohl im beruflichen Bereich als auch im privaten Kontext. Sie müssen nicht Familienangehöriger der hilfsbedürftigen Person sein.
Wir bitten Sie um größtmögliche Sorgfalt bei der Einhaltung der Hygieneregeln und – falls dies der Einzelfall nicht ausschließt – auch bei den Abstandsregeln!
Regelmäßig aktualisierter Überblick von Psychiatrienetz
"Das Psychiatrienetz" informiert rund um das Thema "Corona und psychische Gesundheit":
Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Hinweise und Tipps bitte an: redaktion(at)psychiatrie.de.
Direkt auf die Seite gelangen Sie unter https://www.psychiatrie.de/coronapsychische-gesundheit.html
Liebe Mitglieder, liebe Angehörige, liebe Selbsthilfe-Interessierte,
die derzeitige Situation stellt uns alle vor vielfältige Herausforderungen und erfordert besondere Umsicht und Rücksicht.
Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich des neuartigen Corona-Virus hat die ApK München e.V. folgende vorübergehende Maßnahmen beschlossen:
Sämtliche Selbsthilfegruppen, Angebote, Referentenabende und Seminare der ApK München sind bis einschließlich 30.04.2020 abgesagt.
Unsere Geschäftsstelle ist bis 30.04. wie folgt erreichbar: Sie erreichen uns wie gewohnt per Email an
Oder Sie hinterlassen uns unter 089 / 502 46 73 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie zurück.
Wie geht es weiter?
Je nach Entwicklung der Situation und basierend auf offiziellen Empfehlungen werden wir gegen Mitte April absehen können, wie es ab dem 01.05.2020 weitergeht.
Die Termine für unsere Selbsthilfegruppen und -angeboten im Mai und Juni 2020 finden Sie auf unserer Webseite. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob und wie unsere Angebote wieder stattfinden.
Von DGPPN, Leibniz Institut für Resilienzforschung und Mental Health Europe
"Der Ausbruch des neuen Coronavirus macht vielen Menschen Angst. Die massiven Einschränkungen im Alltagsleben verstärken die psychische Belastung zusätzlich. Um mit der Krisensituation hilfreich umzugehen, ist es aber entscheidend, das seelische Gleichgewicht nicht zu verlieren." schreibt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).
Sie hat folgende fünf Empfehlungen zusammengestellt, die dabei helfen können:
1. Informiert bleiben – aber richtig
2. Den Alltag positiv gestalten
3. Sich austauschen und einander helfen
4. Negative Gefühle anerkennen, positive Gefühle stärken
5. Wenn es Ihnen sehr schlecht geht: professionelle Hilfe suchen
03.05.2024 Eltern - Selbsthilfe 2 |
03.05.2024 Eltern - Selbsthilfe 3 |
06.05.2024 Angehörigengruppe im Klinikum Fürstenfeldbruck |
06.05.2024 Intensiv-Gruppe für Angehörige von Kindern & Jugendlichen (KiJu Intensiv) |
07.05.2024 Angehörige von Menschen mit Zwangserkrankung |
08.05.2024 Erwachsene Kinder - Selbsthilfe 1 |
Unsere Selbsthilfegruppen werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.